Wer zahlt?

Wer bezahlt eine integrative Lerntherapie?
 
Die Finanzierung einer integrativen Lerntherapie kann auf mehreren Wegen erfolgen:

1. Nach dem 8. Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §27 in Verbindung mit § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche) kann die Kostenübernahme für eine integrative Lerntherapie durch das örtliche Jugendamt bewilligt werden. Dazu muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass eine chronische Lern- und Leistungsstörung vorliegt und das betroffene Kind oder der/ die betroffene Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht ist. 

2. Kostenübernahme durch das Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (BuT) (Antragstellung erforderlich). 

3. Einige private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernhemen die Kosten für eine Integrative Lerntherapie.
 
4. Privatfinanzierung wenn Jugendamt / Jobcenter die Kostenübernahme ablehnen (Anfallende Kosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar).

Für eine mögliche Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an die betreffenden Stellen !


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